Covid 19 - Konzept für den

 

24. Raiffeisen Schneeberglauf mit 9. Schneeberg Trail sowie Kids Challenge

 

Puchberg, 25. Sep 2021, Stand 15.09.2021

 

Es gelten die Vorgaben der Coronaschutzverordnung der Österreichischen Bundesregierung – https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

Als Covidbeauftragte fungiert Fr. Dipl. med. Fk. Evelyne Lachner, Bedienstete des LK NK

·         Allgemeine Hygienemaßnahmen: Flächendesinfektionsmittel, Handdesinfektionsmittel, Papierhandtücher vorhanden.

Empfohlen: Einmalhandschuhe, Mund-/Nasen-Schutz

Sämtliche Hygienemaßnahmen und Regelungen sind mit alle Mitglieder, Teilnehmende, Mitarbeiter/innen Online über die HP www.schneeberglauf.at und über Aushang kommuniziert.

·         Starterlisten sind vorhanden, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können (Nutzung eines Online-Anmeldeverfahrens).

 

·         Es gilt die s.g. 3 G Regel

Erklärung 3 G Regel

 

  • den Nachweis erhalte ich sofort nach der zweiten Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und der Abstand zwischen zwei Impfungen mindestens 14 Tage betragen muss
  • nach 22 Tagen bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf
  • für Personen, die nach einer Genesung einmal geimpft wurden, oder bei denen vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, gilt die Impfung 360 Tage ab deren Zeitpunkt
  • für Personen, welche die dritte Impfung erhalten haben, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und seit der zweiten Impfung mindestens 120 Tage vergangen sind.
    mit einem Nachweis über neutralisierende Antikörper können die angeführten Nachweise um drei Monate verlängert werden

 


 

Genesene:

 

  • mit einem Genesungsnachweis über eine überstandene Infektion gilt der 3G Nachweis sechs Monate ab Genesung (Genesungsbescheid)
  • mit einem Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage alt ist
  • Impfung, sofern mindestens 21 Tage davor ein positiver PCR Test, oder vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf

 


  • Getestete:
  •  
  • PCR-Test, er gilt für 72 Stunden ab Testabnahme
  • Antigentest, nicht älter als 24 Stunden ab Testabnahme
  • Antigentest, älter als 24 Stunden, aber nicht älter als 48 Stunden ab Testabnahme
  • Antigentest zur Eigenanwendung (Wohnzimmertests mit QR Code), die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen
  • Point of Sale Tests: sie werden vor Ort vom Veranstalter durchgeführt und gelten nur für diese eine Veranstaltung

Ausnahmen:

 

  • für Kinder unter 12 Jahren gilt die 3G Regel nicht

·         Überprüfung der Regel beim Eintritt zur Startnummernabholung vor der Halle durch Startpersonal

·         Startnummerabholung im Einbahnsystem unter Wahrung des Mindestabstandes (empfohlen Mundschutz)

 

·         Die Siegerehrungen werden gesondert abgehalten: 13:00 Uhr Kinderläufe geehrt werden die ersten 5 jeder Gruppe.·        
Siegerehrung Schneeberglauf: 15 Uhr, geehrt werden die ersten 3 jeder Gruppe Siegerehrung Schneeberg Trail: 15:00 Uhr, geehrt werden die ersten 3 jeder Gruppe

 

·         Contact Tracing ist sowohl beim Start als auch im Ziel durch Foto Aufzeichnungen gewährleistet. Ärztliche Versorgung  auf der Strecke durch Sanitäter (Bergrettung) sowie im Ziel durch Hr. Dr. Jakob Glaser

 

Wenn Teilnehmende eigene Materialien und Geräte mitbringen, sind diese selbst für die Desinfizierung verantwortlich. Eine Weitergabe an andere Teilnehmende ist nicht erlaubt.

 ·         Bei der Rückfahrt mit der Salamander Bahn gelten die Beförderungsrichtlinen der Bahn –Mund und Nasenschutzmaske.

Umkleiden/Duschen sind geoffnet und dürfen nur zugleich von 4 Personen benutzt werden. Eintritt nur mit Startnummer

 

·         Jeder Teilnehmer ist verpflichtet eine nachgewiesene Corona Infektion unmittelbar dem Veranstalter telefonisch unter 02636 3705 zu melden.

 

Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände) werden eingehalten. Die rechtliche Grundlage bildet die Coronaschutzverordnung der österreichischen Bundesregierung.

 

·         Mitarbeiter*innen weisen der verantwortlichen Covidbeauftragten Ihre 3 G Bestätigung vor Beginn der Tätigkeit vor

 

·        ·         LC Running Puchberg, Gerhard Panzenböck, 2734 Puchberg, info@schneeberglauf.at